Juventus hat eine Einigung mit der UEFA nach Verstößen gegen die “Regel für finanzielle Nachhaltigkeit” erzielt, die maximale Verluste auf 60 Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Die Entscheidung, die von der ersten Kammer des Club Financial Control Body der UEFA bekannt gegeben wurde, basierte auf einer Analyse der Finanzunterlagen des Vereins für 2023, 2024 und 2025.
Die Vereinbarung ist dreijährig und umfasst die Saisons 2025/26, 2026/27 und 2027/28 mit dem Ziel, Juventus bis zur Saison 2028/29 wieder in Einklang mit den finanziellen Vorschriften der UEFA zu bringen. Im Rahmen der Vereinbarung wird Juventus eine bedingungslose Zahlung von 6 Millionen Euro leisten, die im Geschäftsjahr 2025/26 als Aufwand verbucht wird.
Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung potenzielle bedingte Zahlungen von bis zu 14 Millionen Euro, die nur fällig werden, wenn Juventus die mit der UEFA für die aktuelle und die nächsten beiden Saisons definierten wirtschaftlichen Parameter nicht erfüllt. Der Verein schätzt jedoch derzeit, dass er diese Parameter mit großem Spielraum erfüllen wird und somit weitere finanzielle Verpflichtungen vermeidet. Juventus hatte zuvor mit einer möglichen Strafe von 5 Millionen Euro gerechnet.
Die Einigung ermöglicht auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung, wenn sich die finanzielle Situation von Juventus verbessert. Solche Vereinbarungen können manchmal Einschränkungen bei der Registrierung neuer Spieler für UEFA-Wettbewerbe beinhalten, aber Juventus äußerte sich zuversichtlich, solche Beschränkungen vermeiden zu können. Der auslaufende Vertrag von Dušan Vlahović wird als Faktor genannt, der die Kosten im Zusammenhang mit Abschreibungen und Gehältern senkt.
Juventus erwartet weitere Kostensenkungen durch Spielerverkäufe vor der Saison 2026/27 und geht davon aus, dass sie auf dem Transfermarkt über ausreichend finanzielle Flexibilität verfügen werden. Die UEFA hat bestätigt, dass Juventus den Parameter “Squad Cost Ratio” am 31. Dezember 2025 erfüllt hat und diesen bereits am 31. Dezember 2024 erfüllt hatte. Von Juventus geleistete Zahlungen oder von der UEFA direkt einbehaltene Zahlungen werden bei der Bewertung der Einhaltung der UEFA-Clublizenzierungs- und Finanznachhaltigkeitsbestimmungen nicht als relevante Kosten berücksichtigt.



