Der Ajax Amsterdam wurde vom Berufungsgericht Amsterdam dazu verurteilt, der Scouting-Agentur Gerards International Consultancy (GIC) mindestens 2,08 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten zu zahlen. Das Urteil resultiert aus einem Streit über Weiterverkaufsbeteiligungen im Zusammenhang mit den Transfers von Lisandro Martínez und Antony zum Manchester United.
Berichten zufolge forderte die GIC eine vertragliche Bonuszahlung für die beiden Geschäfte, die Ajax fast 160 Millionen Euro einbrachten. Die Agentur war an der ursprünglichen Beobachtung beider Spieler beteiligt, bevor diese in die niederländische Hauptstadt wechselten. Ajax argumentierte, dass alle ausstehenden Verpflichtungen gegenüber der GIC mit einer endgültigen Vergleichsvereinbarung im Jahr 2020 beglichen wurden, als ihre Zusammenarbeit endete.
Das Gericht entschied jedoch, dass die Vergleichsvereinbarung keine zukünftigen Rechte abdeckte, die nach ihrer Unterzeichnung entstanden, insbesondere Weiterverkaufsbeteiligungen, die durch die Transfers zum Manchester United ausgelöst wurden. Diese Entscheidung hebt ein früheres Urteil zugunsten von Ajax auf einer niedrigeren Instanz auf. Der ursprüngliche Anspruch wurde abgewiesen, aber die GIC legte erfolgreich gegen die Entscheidung Berufung ein.
Martínez wechselte im Juli 2022 für eine geschätzte Ablösesumme von 57,37 Millionen Euro zum Manchester United, während Antony kurz darauf für 95 Millionen Euro folgte. Beide Spieler hatten sich unter Erik ten Hag bei Ajax als Schlüsselspieler etabliert und maßgeblich zu ihren Eredivisie-Titeln beigetragen. Die finanziellen Einnahmen aus ihren Verkäufen sollten den Kader von Ajax verstärken, aber der Verein hatte Schwierigkeiten, ihre Qualität zu ersetzen.
Die Zahlung an die GIC stellt einen finanziellen Rückschlag für Ajax dar, insbesondere da der Verein eine Übergangsphase sowohl auf als auch neben dem Platz durchläuft. Der Verein hat kürzlich einen neuen Cheftrainer ernannt und versucht, sich nach einer enttäuschenden Saison neu aufzustellen. Dieses Urteil unterstreicht die wachsende Bedeutung klarer Vertragsvereinbarungen bei modernen Fußballtransfers, insbesondere in Bezug auf Weiterverkaufsbeteiligungen und Scouting-Gebühren.



